SchweizStand September 2026
Familie und Kinder: Kinderzulage, Familienbeihilfe und Differenzzahlung für Grenzgänger in der Schweiz
Das Wichtigste
- Zuständig ist vorrangig das Land, in dem ein Elternteil arbeitet. Arbeitet der andere Elternteil in Österreich, ist Österreich vorrangig und die Schweiz zahlt die Differenz.
- Schweizer Kinderzulage mindestens 215 CHF, Ausbildungszulage mindestens 268 CHF pro Kind und Monat (einige Kantone zahlen mehr), beantragt über den Arbeitgeber bei der Familienausgleichskasse.
- Österreich zahlt eine Ausgleichszahlung, wenn Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag zusammen höher wären als die Schweizer Zulage.
- Familienbonus Plus (bis zu rund 2.000 € pro Kind und Jahr) und Alleinverdienerabsetzbetrag werden über die österreichische Steuererklärung geltend gemacht.
- Mutterschaft: 14 Wochen Mutterschaftsentschädigung (80 % des Lohns) aus der Schweizer EO; Vaterschaftsurlaub 2 Wochen.
Familienleistungen folgen festen Vorrangregeln. Arbeitet nur ein Elternteil, und zwar in der Schweiz, zahlt die Schweiz die Kinder- oder Ausbildungszulage. Österreich prüft, ob Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag zusammen höher wären, und zahlt die Differenz aus. Arbeitet der andere Elternteil in Österreich, dreht sich der Vorrang: Österreich zahlt die Familienbeihilfe, die Schweiz eine allfällige Differenz. Wie hoch sie ist, rechnet der Differenzausgleich-Rechner.
In der Praxis heißt das: Zulage beim Schweizer Arbeitgeber beantragen, den Bescheid der Familienausgleichskasse dem Finanzamt vorlegen und die Familienbeihilfe in Österreich als Ausgleichszahlung beantragen. Beide Stellen tauschen sich aus, aber nicht schnell; rechne mit einigen Monaten bis zur ersten Zahlung und hebe alle Bescheide auf.
Kinderbetreuungsgeld und ähnliche Leistungen laufen nach denselben Koordinierungsregeln, hier lohnt sich eine Auskunft bei der ÖGK vor der Geburt. Der Familienbonus Plus steht dir zu, weil du in Österreich steuerpflichtig bist, und wirkt bei Grenzgängern spürbar, weil die Steuerlast in Österreich höher ist als in der Schweiz.
Selbst rechnen
Passende Rechner und Ratgeber
Quellen
- Arten und Ansätze der Familienzulagen 2026 (öffnet in neuem Tab), Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
- Merkblatt 6.08 Familienzulagen (öffnet in neuem Tab), Informationsstelle AHV/IV
- Familienbeihilfe: Höhe 2026 (öffnet in neuem Tab), oesterreich.gv.at
- Familienbeihilfe bei grenzüberschreitenden Sachverhalten (öffnet in neuem Tab), Bundeskanzleramt Österreich
Stand September 2026. Richtwerte und Erfahrungswissen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind das Finanzamt, die ÖGK, der Arbeitskanton und die Schweizer Sozialversicherungen. Die Gesetze, Sätze und Formeln hinter dem Rechner stehen auf der Seite Quellen und Rechenwege.