SchweizStand September 2026
Sozialversicherung und Pension für Grenzgänger in der Schweiz
Das Wichtigste
- Erwerbsortprinzip: AHV/IV/EO (5,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,1 %), Pensionskasse BVG und Unfallversicherung UVG in der Schweiz. In Österreich keine ASVG-Beiträge.
- 25-%-Regel: Wer zusätzlich in Österreich mindestens ein Viertel seiner Erwerbstätigkeit ausübt, ist für alles in Österreich versichert, auch für den Schweizer Lohn.
- Homeoffice: Das Rahmenabkommen zur Telearbeit erlaubt seit 2023 bis zu 49,9 % Homeoffice im Wohnstaat ohne Wechsel der sozialversicherungsrechtlichen Zuständigkeit, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer das beantragen. Die 49,9 %-Grenze gilt nur für die Sozialversicherung, nicht für die Steuer: Steuern folgen dem Tätigkeitsort.
- Arbeitslosigkeit: Bei voller Arbeitslosigkeit ist das AMS in Österreich zuständig; das Arbeitslosengeld wird aus dem Schweizer Lohn berechnet.
- Pension: Versicherungszeiten beider Länder werden zusammengerechnet, jedes Land zahlt seinen Anteil (AHV-Rente aus der Schweiz, Pension aus Österreich).
- Krankheit und Unfall: Lohnfortzahlung oder Krankentaggeld nach Schweizer Recht; Berufsunfälle über die UVG des Arbeitgebers, Nichtberufsunfälle ab 8 Wochenstunden ebenfalls.
Die Schweiz nimmt am europäischen Koordinierungsrecht teil. Für Arbeitnehmer gilt deshalb das Erwerbsortprinzip: Du zahlst in der Schweiz in AHV, IV, EO, ALV, Pensionskasse und Unfallversicherung ein und bist dort auch leistungsberechtigt. Auf der Lohnabrechnung stehen dafür rund 6,4 % plus der Pensionskassenbeitrag, der mit dem Alter steigt.
Zwei Fallen solltest du kennen. Erstens die 25-%-Regel: Sobald du zusätzlich in Österreich arbeitest, etwa mit einem Nebenjob oder als Selbständiger, und das mindestens ein Viertel deiner Gesamttätigkeit ausmacht, wechselt die Zuständigkeit komplett nach Österreich. Der Schweizer Arbeitgeber müsste dann österreichische Sozialversicherung abführen, was viele Arbeitgeber ablehnen. Zweitens Homeoffice: Ohne Antrag zählt es zur Tätigkeit im Wohnstaat und kann die 25 % überschreiten. Mit dem Rahmenabkommen zur Telearbeit sind bis zu 49,9 % möglich, der Arbeitgeber stellt den Antrag bei der Schweizer Ausgleichskasse. Wichtig: Die 49,9 % betreffen nur die Sozialversicherung. Für die Steuer zählt weiterhin, wo die Arbeit tatsächlich ausgeübt wurde; Homeoffice-Tage in Österreich sind ein eigener Tätigkeitsstaat.
Bei voller Arbeitslosigkeit wendest du dich ans AMS, obwohl die Beiträge in die Schweiz geflossen sind; das ist im Koordinierungsrecht so vorgesehen. Für die Pension zählen die Schweizer Jahre in der AHV und die österreichischen Jahre in der Pensionsversicherung, beide Renten werden getrennt berechnet und ausbezahlt. Mutterschaft ist über die Schweizer Erwerbsersatzordnung abgedeckt (14 Wochen, 80 % des Lohns), Vaterschaftsurlaub gibt es zwei Wochen.
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Quellen
- Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG, SR 831.10) (öffnet in neuem Tab), Fedlex, Bundesrecht der Schweiz
- Merkblatt 2.01: Beiträge der Arbeitnehmenden an AHV, IV, EO und ALV (öffnet in neuem Tab), AHV/IV, Informationsstelle der Ausgleichskassen
- Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG, SR 837.0) (öffnet in neuem Tab), Fedlex, Bundesrecht der Schweiz
- Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG, SR 831.40) (öffnet in neuem Tab), Fedlex, Bundesrecht der Schweiz
- Unfallversicherung (UVG) und Prämien der Nichtberufsunfallversicherung (öffnet in neuem Tab), Suva
- Krankentaggeldversicherung (öffnet in neuem Tab), Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Stand September 2026. Richtwerte und Erfahrungswissen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind das Finanzamt, die ÖGK, der Arbeitskanton und die Schweizer Sozialversicherungen. Die Gesetze, Sätze und Formeln hinter dem Rechner stehen auf der Seite Quellen und Rechenwege.