Quellen und Rechenwege
Jede Zahl im Rechner hat eine Quelle, jede Position eine Formel. Parameter 2026.3, Stand 2026-09-18. Die Quellen stehen weiter unten für alle offen, die Rechenwege und Kantonswerte siehst du nach Anmeldung mit E-Mail und Passwort. Was sich an den Werten geändert hat, steht im Änderungsprotokoll.
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Quellen
Gesetze, amtliche Werte und Statistiken, aus denen die Parameter stammen, mit der Angabe, welche Zahlen daraus kommen. Stand der Links: 2026-09-18.
Österreich
Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) (öffnet in neuem Tab)
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Lohnsteuertarif (§ 33 Abs. 1), Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5), Werbungskostenpauschale (§ 16 Abs. 3), Besteuerung der sonstigen Bezüge wie 13. und 14. Gehalt (§ 67), Pendlerpauschale und Pendlereuro (§ 16 Abs. 1 Z 6, § 33 Abs. 5), Familienbonus Plus (§ 33 Abs. 3a), Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4), Kirchenbeitrag als Sonderausgabe (§ 18 Abs. 1 Z 5).
Pendlerrechner (öffnet in neuem Tab)
Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Ermittelt verbindlich, ob öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind (kleine oder große Pendlerpauschale) und die maßgebliche Entfernung.
Steuertarif 2026 und Absetzbeträge (öffnet in neuem Tab)
Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Jährlich an die Inflation angepasste Tarifstufen 13.539 / 21.992 / 36.458 / 70.365 / 104.859 €, Verkehrsabsetzbetrag 496 € und die übrigen Absetzbeträge 2026.
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) (öffnet in neuem Tab)
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Beitragssätze der Sozialversicherung (§ 51), Geringfügigkeitsgrenze (§ 5), Höchstbeitragsgrundlage (§ 45).
Beitragsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2026 (öffnet in neuem Tab)
Dachverband der Sozialversicherungsträger
Höchstbeitragsgrundlage 6.660 € pro Monat (13.320 € für Sonderzahlungen), Geringfügigkeitsgrenze 569,87 €, Dienstnehmeranteil 18,07 % laufend und 17,07 % für Sonderzahlungen.
Das Steuerbuch 2026 für das Veranlagungsjahr 2025 (öffnet in neuem Tab)
Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Amtliche Ausfüllhilfen und Kennzahlen für L1, L1i, L17, E1 und Beilagen des Veranlagungsjahres 2025.
Umrechnungswerte L17b 2025 (öffnet in neuem Tab)
Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Amtlicher steuerlicher Umrechnungswert 2025: 1 CHF = 1,051227 €. Der darin enthaltene Abschlag darf nicht nochmals abgezogen werden.
Ausfüllhilfe L17 2025 (öffnet in neuem Tab)
Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Kennzahlen 350, 351, 357, 347 und 358 für ausländischen Arbeitslohn mit detaillierter Aufbereitung.
Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Datenstrukturen, XML-Schemata und Prüfregeln für eine spätere elektronische Übermittlung. Die direkte Übermittlung ist noch nicht freigeschaltet.
Schweiz
Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG, SR 831.10) (öffnet in neuem Tab)
Fedlex, Bundesrecht der Schweiz
Beitragspflicht auf dem massgebenden Lohn, hälftige Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Merkblatt 2.01: Beiträge der Arbeitnehmenden an AHV, IV, EO und ALV (öffnet in neuem Tab)
AHV/IV, Informationsstelle der Ausgleichskassen
Beitragssätze AHV/IV/EO 10,6 % (Arbeitnehmeranteil 5,3 %) und ALV 2,2 % (Arbeitnehmeranteil 1,1 %) bis zum versicherten Höchstlohn 148.200 CHF.
Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG, SR 837.0) (öffnet in neuem Tab)
Fedlex, Bundesrecht der Schweiz
Beitragssatz und Höchstverdienst der Arbeitslosenversicherung (Art. 3).
Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG, SR 831.40) (öffnet in neuem Tab)
Fedlex, Bundesrecht der Schweiz
Altersgutschriften nach Alter 7 / 10 / 15 / 18 % (Art. 16), koordinierter Lohn (Art. 8), mindestens hälftiger Arbeitgeberbeitrag (Art. 66).
Kennzahlen der beruflichen Vorsorge 2025/2026 (öffnet in neuem Tab)
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
Eintrittsschwelle 22.680 CHF, Koordinationsabzug 26.460 CHF, minimal koordinierter Lohn 3.780 CHF, oberer Grenzbetrag 90.720 CHF.
Unfallversicherung (UVG) und Prämien der Nichtberufsunfallversicherung (öffnet in neuem Tab)
Suva
Die Prämie für Nichtberufsunfälle trägt der Arbeitnehmer; Richtwert 1,0 % des Lohns bis 148.200 CHF (je nach Versicherer und Branche 0,7 bis 1,5 %).
Krankentaggeldversicherung (öffnet in neuem Tab)
Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Freiwillige Kollektivversicherung des Arbeitgebers für Lohnfortzahlung bei Krankheit; Arbeitnehmeranteil Richtwert 0,5 %.
Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG, SR 642.11) (öffnet in neuem Tab)
Fedlex, Bundesrecht der Schweiz
Tarif für Alleinstehende (Art. 36 Abs. 1) und Verheiratetentarif (Art. 36 Abs. 2), Berufskosten (Art. 26), Versicherungs- und Zweiverdienerabzug (Art. 33), Kinderabzug (Art. 35), Mindeststeuer.
Steuerrechner und Tarife der direkten Bundessteuer (öffnet in neuem Tab)
Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)
Tarifstufen 2026 nach Ausgleich der kalten Progression; Steuerbelastung an den Kantonshauptorten, an der die Kantonsfaktoren kalibriert sind.
Steuergesetz des Kantons Zürich, § 35 (Grundtarif der einfachen Staatssteuer) (öffnet in neuem Tab)
Kanton Zürich
Grundtarif der einfachen Staatssteuer für Alleinstehende und Verheiratetentarif (§ 35), Kinder- und Zweiverdienerabzug (§ 31, § 34); Basis der Näherung für Kantons- und Gemeindesteuer aller Kantone.
Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) (öffnet in neuem Tab)
Fedlex, Bundesrecht der Schweiz
Versicherungspflicht in der Grundversicherung, Prämien pro Person, Befreiungsmöglichkeit für Grenzgänger (Art. 3 mit Verordnung).
Prämienübersicht der obligatorischen Krankenversicherung (öffnet in neuem Tab)
Bundesamt für Gesundheit (BAG), priminfo.admin.ch
Mittlere Monatsprämie für Erwachsene 2026 je Kanton (Richtprämien 330 bis 575 CHF) und Grenzgängertarife (Richtwert 250 CHF).
Säule 3a: abzugsfähige Höchstbeträge (öffnet in neuem Tab)
Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) und BSV
Höchstbetrag 7.258 CHF pro Jahr für Angestellte mit Pensionskasse (2025/2026).
Grenzgänger
Krankenversicherung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger (öffnet in neuem Tab)
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Beitrag für Grenzgänger, die von der Schweizer Versicherungspflicht befreit sind (Richtwert 7,65 % des Lohns bis zur Höchstbeitragsgrundlage), Mitversicherung von Angehörigen.
Grenzgänger: Steuern, Sozialversicherung und Fristen (öffnet in neuem Tab)
oesterreich.gv.at, Amtshelfer der Republik Österreich
Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung mit Beilage L 1i, Vorauszahlungen, Pflichtbeiträge als Werbungskosten, Umrechnung des Lohns.
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) und Fedlex
Besteuerungsrecht für unselbstständige Arbeit nach Art. 15 und Vermeidung der Doppelbesteuerung nach Art. 23 (Anrechnung). Die frühere besondere Grenzgängerregelung in Art. 15 Abs. 4 ist aufgehoben und wird nicht mehr angewendet.
Liechtenstein
Gesetzesdatenbank des Fürstentums Liechtenstein
Art. 15 Abs. 4: Grenzgänger versteuern im Wohnsitzstaat, der Tätigkeitsstaat darf höchstens 4 % an der Quelle abziehen. Art. 19 Abs. 1: Löhne aus öffentlichen Kassen werden nur im Kassenstaat besteuert. Art. 23: Österreich rechnet die liechtensteinische Steuer an.
Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein: Überblick (Stand 31.01.2026) (öffnet in neuem Tab)
Wirtschaftskammer Österreich (WKO)
Grenzgängerregel, Quellensteuer von höchstens 4 % und Anrechnungsmethode bei unselbständiger Arbeit in verständlicher Form.
Steuerverwaltung des Fürstentums Liechtenstein
Steuerabzug für Grenzgänger aus Österreich im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis: 4 %. Öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis: Steuerabzug nach Tarif (4 % bis 19 % nach Jahresbrutto, eigene Tabelle für Verheiratete). Massgebend ist der Bruttolohn laut Lohnausweis.
Beiblatt für österreichische Arbeitnehmer in Liechtenstein (Grenzgänger) (öffnet in neuem Tab)
Steuerverwaltung des Fürstentums Liechtenstein
Abzug von 4 % vom Bruttolohn durch den Arbeitgeber und die Angaben, die österreichische Grenzgänger dafür machen.
Wirtschaftsuniversität Wien, Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht
Wer als öffentliche Kasse gilt, ist Gegenstand laufender Rechtsprechung. Seit 1.1.2015 kommt es nicht mehr auf die Ausübung öffentlicher Funktionen an.
Beitragsansätze AHV, IV, FAK und Verwaltungskosten ab 01.01.2026 (öffnet in neuem Tab)
AHV-IV-FAK-Anstalten Liechtenstein
Arbeitnehmeranteile AHV 4,025 %, IV 0,675 %, FAK 0,2 % (neu ab 2026). Arbeitgeber: AHV 4,225 %, IV 0,675 %, FAK 1,9 %, Verwaltungskosten 0,585 %.
Merkblatt betreffend Lohnabrechnung 2026 (öffnet in neuem Tab)
Regierung des Fürstentums Liechtenstein, Ministerium für Gesellschaft und Justiz
Beitragstabelle 2026 mit ALV 0,5 %, Eintrittsschwelle der Pensionskasse 14.700 CHF, Arbeitgeberbeitrag zur Krankenkasse 180.50 CHF (Jugendliche 90.25 CHF, bei Teilzeit im Verhältnis zum Pensum), Nichtberufsunfall zulasten der Arbeitnehmer ab 8 Wochenstunden, Krankentaggeld mindestens 80 %.
Änderungen der Sozialversicherungsbeiträge ab 2026 (öffnet in neuem Tab)
Presenta AG, Vaduz
Arbeitslosenversicherung 0,5 % je Arbeitnehmer und Arbeitgeber bis 126.000 CHF Jahreslohn, Vergleich mit den Sätzen 2025.
Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG), Fassung 01.01.2026 (öffnet in neuem Tab)
Gesetzesdatenbank des Fürstentums Liechtenstein
Art. 4: Versicherungspflicht ab einem Jahreslohn in Höhe der minimalen AHV-Altersrente, Alterssparen ab 1.1. nach dem 19. Geburtstag. Art. 6: versicherter Lohn ist der AHV-Jahreslohn, Obergrenze frühestens beim Dreifachen der maximalen AHV-Rente. Art. 7: Altersbeitrag mindestens 8 %, Arbeitgeber mindestens die Hälfte. Art. 12: Freizügigkeit und Barauszahlung.
Betriebliche Personalvorsorge: Fragen und Antworten (öffnet in neuem Tab)
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
Eintrittsschwelle 2026 von 14.700 CHF und Obergrenze des versicherten Lohns von 88.200 CHF.
Gesetz über die Krankenversicherung (KVG), Fassung 01.01.2026 (öffnet in neuem Tab)
Gesetzesdatenbank des Fürstentums Liechtenstein
Art. 7: Versicherungspflicht für alle in Liechtenstein Erwerbstätigen, Krankentaggeld obligatorisch. Art. 14: Taggeld mindestens 80 % für 720 Tage. Art. 22 Abs. 8: Arbeitgeber trägt die Hälfte, einheitlicher Arbeitgeberbeitrag, bei Teilzeit im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad.
Prämienübersicht 2026 der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (öffnet in neuem Tab)
Amt für Gesundheit, Liechtenstein
Prämien der drei Kassen (Concordia 414.70, FKB 378.00, SWICA 389.60 CHF ohne Unfalldeckung), Kostenbeteiligung 500 CHF plus 20 % bis höchstens 1.400 CHF, Kinder bis 16 ohne Prämie, Jugendliche halbe Prämie.
Krankenkassenprämien 2026: Medienmitteilung (öffnet in neuem Tab)
Regierung des Fürstentums Liechtenstein
Mittlere Prämie für Erwachsene 2026 von 385.70 CHF pro Monat.
Arbeitgeberbeitrag zur Krankenpflegeversicherung (öffnet in neuem Tab)
Liechtensteinischer Krankenkassenverband (LKV)
Arbeitgeberbeitrag 2026 von 180.50 CHF pro Monat für Erwachsene (2025: 173.50 CHF), 90.25 CHF für Jugendliche.
Amt für Gesundheit, Liechtenstein
Versicherungspflicht ab Arbeitsbeginn, Anmeldung binnen drei Monaten. Befreiung auf Antrag binnen drei Monaten bei gesetzlicher oder gleichwertiger Versicherung in Österreich, auch für nichterwerbstätige Angehörige. Unwiderruflich außer bei Arbeitgeberwechsel.
Selbstversicherung in der Krankenversicherung (öffnet in neuem Tab)
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Beitrag 2026 von 565,25 € pro Monat, Herabsetzung auf Antrag möglich, Ehegatten und Kinder sind mitversichert.
Grenzgänger: Krankenversicherung bei Arbeit in Liechtenstein oder der Schweiz (öffnet in neuem Tab)
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Wahlrecht für Grenzgänger, Sachleistungen in Österreich über die Wohnsitzbescheinigung (Formular S1), Prüfung der Angehörigeneigenschaft nach dem Recht des Wohnorts.
Unfallversicherer: Statistik (öffnet in neuem Tab)
Amt für Statistik, Liechtenstein
Durchschnittlicher Nettoprämientarif der Nichtberufsunfallversicherung von 8,53 ‰ und durchschnittliche Prämie von 998 CHF (2024). Grundlage für den Richtwert von 1,0 %.
Verordnung zum Landes-Mobilitätsmanagement (LMMV) (öffnet in neuem Tab)
Gesetzesdatenbank des Fürstentums Liechtenstein
Landesverwaltung: Parken 1.50 CHF pro Tag oder 30 CHF pro Monat, Mobilitätsbeitrag 75 CHF pro Monat bei höchstens einem Parktag, Zuschuss von 50 % zum Abo des öffentlichen Verkehrs bis 700 CHF pro Jahr. Anhaltspunkt für Parkgebühr und Mobilitätsbonus.
Grenzgängermeldebestätigung für EWR-Staatsangehörige (GMB) (öffnet in neuem Tab)
Ausländer- und Passamt, Liechtenstein
Meldung durch den Arbeitgeber binnen zehn Tagen, Unterlagen, Gebühr, Gültigkeit und Stellenwechsel.
Personenfreizügigkeitsgesetz (PFZG) (öffnet in neuem Tab)
Gesetzesdatenbank des Fürstentums Liechtenstein
Tägliche Rückkehr an den Wohnort (Art. 4), Meldepflicht (Art. 32 und 33), Kontingente und Auslosung der Aufenthaltsbewilligungen (Art. 37 und 38). Begründet, warum es für Liechtenstein keinen Modus „Umzug“ gibt.
Familienleistungen
Kinderzulagen (öffnet in neuem Tab)
AHV-IV-FAK-Anstalten Liechtenstein
Kinderzulage 310 CHF pro Kind und Monat, 360 CHF ab dem 10. Geburtstag, bei mehr als zwei Kindern und für Zwillinge.
Differenzausgleich (öffnet in neuem Tab)
AHV-IV-FAK-Anstalten Liechtenstein
Anspruch auf die tatsächliche Differenz zur ausländischen Zulage, Antrag nach Ablauf des Kalenderjahres oder früher bei Ende der ausländischen Leistung oder der Arbeit in Liechtenstein.
Familienzulagengesetz (Fassung 01.01.2026) (öffnet in neuem Tab)
Gesetzesdatenbank des Fürstentums Liechtenstein
Ende der Kinderzulage mit 18 (Art. 27), Geburtszulage 2.520 CHF (Art. 32), Alleinerziehendenzulage 120 CHF (Art. 34), Differenzausgleich (Art. 37), Nachforderung erlischt nach fünf Jahren.
Anmeldung Familienzulagen Ausland (Formular 4.2) (öffnet in neuem Tab)
AHV-IV-FAK-Anstalten Liechtenstein
Bestätigung der Gemeinde über den gemeinsamen Haushalt (Ziffer 12), Bestätigung des Arbeitgebers (Ziffer 16), Beilagen für den Differenzausgleich.
Familienbeihilfe: Höhe 2026 (öffnet in neuem Tab)
oesterreich.gv.at
Familienbeihilfe 138,40 / 148,00 / 171,80 / 200,40 € nach Alter, Geschwisterstaffel, Kinderabsetzbetrag 70,90 €, Schulstartgeld 121,40 €. Die Werte gelten 2026 und 2027.
Familienbeihilfe bei grenzüberschreitenden Sachverhalten (öffnet in neuem Tab)
Bundeskanzleramt Österreich
Vorrangregeln: Beschäftigungsstaat, bei Beschäftigung beider Eltern in verschiedenen Staaten der Wohnstaat der Kinder. Österreich rechnet bei der eigenen Ausgleichszahlung den Kinderabsetzbetrag ein.
Urteil C-328/20 (Kommission gegen Österreich), Pressemitteilung (öffnet in neuem Tab)
Gerichtshof der Europäischen Union
Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag sind Familienleistungen, der Familienbonus Plus ist eine Steuervergünstigung.
Arten und Ansätze der Familienzulagen 2026 (öffnet in neuem Tab)
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
Kinder- und Ausbildungszulagen nach Kanton: St. Gallen 245 und 298 CHF, Graubünden 240 und 290 CHF, Minimum des Bundes 215 und 268 CHF.
Merkblatt 6.08 Familienzulagen (öffnet in neuem Tab)
Informationsstelle AHV/IV
Kinderzulage bis 16, Ausbildungszulage bis 25, Antrag über den Arbeitgeber, Export in EU- und EFTA-Staaten, Nachforderung höchstens fünf Jahre.
Wechselkurs und Kaufkraft
Euro-Referenzkurse (öffnet in neuem Tab)
Europäische Zentralbank (EZB)
Täglicher Referenzkurs CHF/EUR; der Rechner lädt ihn beim Öffnen, Standardwert 1 CHF = 1,06 €.
Frankfurter, offene Wechselkurs-API (öffnet in neuem Tab)
frankfurter.dev (Open Source)
Technische Schnittstelle, über die der Rechner die EZB-Referenzkurse abruft.
Vergleichende Preisniveaus (Datensatz prc_ppp_ind) (öffnet in neuem Tab)
Eurostat
Preisniveauindex der Konsumausgaben privater Haushalte, Schweiz gegenüber Österreich; daraus der Richtwert 1,45 für den Kaufkraft-Vergleich.
Roaming
A1 Roaming-Tarife und Roaming Pass (öffnet in neuem Tab)
A1 Telekom Austria
Schweiz als Zone 1 im Roaming Pass zu 4,90 € je angefangenes GB und die Option Roaming Schweiz.
A1 Mobil Entgeltbestimmungen (öffnet in neuem Tab)
A1 Telekom Austria
Zone-2-Preise Schweiz und der Fair-Use-Aufschlag in der EU, inklusive Umsatzsteuer.
Magenta Roamingpreise, Zone 2 Schweiz (öffnet in neuem Tab)
Magenta Telekom
Zonenpreise Schweiz: 1,29 € aktiv, 0,59 € passiv, 0,25 € je SMS, 11,26 € je MB.
Magenta EU-Roaming (öffnet in neuem Tab)
Magenta Telekom
Liechtenstein in der EU-Zone und Datenaufschlag 1,32 € je GB ab 1.1.2026.
Magenta SIM Only Unlimited, Schweiz-Inklusiv (öffnet in neuem Tab)
Magenta Telekom
500 MB sowie 150 Minuten und 150 SMS in der Schweiz, Stand 1.1.2026. Danach stoppt das Internet.
Drei Roaming-Zonen und Preise (öffnet in neuem Tab)
Hutchison Drei Austria
Schweiz Zone 2 und Liechtenstein als EU, inklusive Fair-Use-Sätze.
Drei Schweiz-Datenpakete (öffnet in neuem Tab)
Hutchison Drei Austria
Schweiz 2 GB um 3 € und Schweiz 10 GB um 6 € im Monat.