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Arbeitnehmerveranlagung für Grenzgänger aus Österreich

Zusatzleistung für das Steuerjahr 2025: aus tatsächlichen Jahreseinkünften wird die österreichische Steuer berechnet und die Erklärung vorbereitet. Der Gehaltsvergleich bleibt eine Schätzung. Eine direkte Übermittlung an FinanzOnline ist noch nicht freigeschaltet.

Das ist Software zur eigenen Erklärung, keine steuerliche Beratung und keine Vertretung. Bei nicht unterstützten Fällen wird kein vollständiger Entwurf erzeugt. Zum Gehaltsvergleich

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Die erste produktive Version unterstützt das abgeschlossene Steuerjahr 2025. 2026 ist nur eine gekennzeichnete Vorausberechnung. Der Gehaltsvergleich bleibt eine Schätzung und wird nicht ungeprüft übernommen.

Wohnsitz in Österreich, Arbeitsplatz in der Schweiz oder in Liechtenstein. Der Arbeitsstaat bestimmt den Abkommensweg.

Was die Arbeitnehmerveranlagung für Grenzgänger erfasst

Grenzgänger mit Wohnsitz in Österreich erklären den Lohn aus der Schweiz oder aus Liechtenstein in Österreich. Der Arbeitgeber im Arbeitsland führt keine österreichische Lohnsteuer ab. Die Steuer kommt über die jährliche Veranlagung und in der Regel über Vorauszahlungen. Diese Seite bereitet L1, L1i und L17 oder E1 mit Beilagen aus den Zahlen vor, die du einträgst.

Übernommen wird die tatsächlich gezahlte Steuer des Arbeitslandes, nicht eine Pauschale aus dem Gehaltsvergleich. Liechtenstein behält bei privatem Arbeitgeber fest 4 % ein, die Schweiz eine Quellensteuer nach Kanton und Tarif. Österreich rechnet diese Steuer an. Die genaue Quellensteuer steht auf der Tabelle der Gemeinde am Arbeitsort.

Die Krankenkasse bleibt für Grenzgänger im Normalfall in Österreich. Beiträge und Formulare stehen im Ratgeber und auf der Seite Quellen und Rechenwege. Das Ergebnis dieser Software ist eine Vorbereitung der Erklärung, keine Beratung und kein Steuerbescheid.

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