LiechtensteinStand September 2026
Steuern als Grenzgänger in Liechtenstein: 4 % dort, der Rest in Österreich
Das Wichtigste
- Art. 15 Abs. 4 des Abkommens Österreich–Liechtenstein: Grenzgänger versteuern ihren Lohn im Wohnsitzstaat, also in Österreich.
- Liechtenstein darf höchstens 4 % vom Bruttolohn an der Quelle abziehen. Das macht der Arbeitgeber mit jeder Lohnzahlung.
- Österreich rechnet die 4 % auf die österreichische Einkommensteuer an. Doppelt zahlst du nicht.
- Ausnahme Art. 19: Lohn aus öffentlichen Kassen (Land, Gemeinden, öffentlich-rechtliche Einrichtungen) wird nur in Liechtenstein besteuert. Österreich stellt ihn frei und berücksichtigt ihn beim Steuersatz für andere Einkünfte.
- Dein liechtensteinischer Arbeitgeber führt keine österreichische Lohnsteuer ab. Du musst jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben und meist Vorauszahlungen leisten.
- Liechtensteinische Pflichtbeiträge und die Krankenversicherung mindern in Österreich die Bemessungsgrundlage, dazu Pendlerpauschale und Pendlereuro.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Liechtenstein kennt eine eigene Regel für Grenzgänger. Wer in der Nähe der Grenze wohnt, in der Nähe der Grenze arbeitet und in der Regel an jedem Arbeitstag heimfährt, versteuert seinen Lohn im Wohnsitzstaat. Liechtenstein bekommt einen kleinen Anteil: höchstens 4 % vom Bruttolohn, die dein Arbeitgeber direkt einbehält. Anders als bei der Schweiz ist das kein geschätzter Tarif, sondern ein fester Satz. Darum kann der Gehaltsrechner hier genauer rechnen.
Ein Beispiel mit 7.000 CHF brutto mal 13: Liechtenstein behält 3.640 CHF im Jahr ein. Österreich rechnet auf den umgerechneten Lohn nach Abzug der Pflichtbeiträge 22.583 € Einkommensteuer, zieht die 4 % ab und verlangt noch 18.725 €. Diese Summe kommt nicht vom Lohnzettel weg, sondern als Vorauszahlung und mit dem Steuerbescheid. Lege dafür von Anfang an monatlich Geld zurück: In diesem Beispiel sind es rund 1.560 € pro Monat.
Die Ausnahme betrifft den öffentlichen Dienst. Zahlt eine öffentliche Kasse deinen Lohn, etwa die Landesverwaltung, eine Gemeinde oder eine öffentlich-rechtliche Einrichtung, besteuert nur Liechtenstein. Seit 2015 kommt es dabei nicht mehr darauf an, ob du hoheitliche Aufgaben erfüllst. Wer genau als öffentliche Kasse gilt, ist bei Anstalten und Stiftungen umstritten und beschäftigt die Gerichte. Frag im Zweifel beim Finanzamt nach, bevor du dich auf die Freistellung verlässt. Im Rechner stellst du dafür den Arbeitgeber auf „Öffentliche Hand“: Er nimmt dann den liechtensteinischen Steuerabzug laut Merkblatt der Steuerverwaltung, in Österreich fällt auf diesen Lohn keine Steuer an.
Für die Erklärung brauchst du den Lohnausweis, die Bestätigung über die einbehaltene Quellensteuer und die Nachweise über Pflichtbeiträge und Krankenversicherung. Die Steuererklärung in AlpenNetto rechnet mit diesen tatsächlichen Zahlen, nicht mit der Schätzung aus dem Gehaltsvergleich.
Was wir noch nicht sicher wissen
Diese Punkte sind nicht amtlich belegt. Wir schreiben sie dazu, statt sie als Tatsache auszugeben. Weißt du es genauer, sag es uns.
- Wie viele Tage ohne Heimkehr und wie viel Homeoffice die Grenzgänger-Eigenschaft verträgt, ist nicht amtlich belegt. Eine private Quelle nennt 45 Tage. Kläre das vor regelmäßigem Homeoffice mit dem Finanzamt.
Selbst rechnen
Häufige Fragen
- Wie viel Steuer zahle ich als Grenzgänger in Liechtenstein?
- Liechtenstein behält 4 % vom Bruttolohn ein. Den Lohn versteuerst du in Österreich nach dem normalen Tarif, die 4 % werden angerechnet. Unterm Strich zahlst du also die österreichische Einkommensteuer, ein Teil davon fließt nach Liechtenstein.
- Gilt das auch für Landesbedienstete?
- Nein. Lohn aus öffentlichen Kassen wird nach Art. 19 des Abkommens nur in Liechtenstein besteuert. Österreich stellt ihn frei, berücksichtigt ihn aber beim Steuersatz für andere Einkünfte (Progressionsvorbehalt). Die Abgrenzung ist bei öffentlich-rechtlichen Einrichtungen strittig.
- Muss ich in Österreich eine Steuererklärung machen?
- Ja. Der liechtensteinische Arbeitgeber führt keine österreichische Lohnsteuer ab. Du erklärst den Lohn jedes Jahr selbst und leistest in der Regel vierteljährliche Vorauszahlungen.
Passende Rechner und Ratgeber
Quellen
- Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein–Österreich (LGBl. 1970 Nr. 37, Fassung ab 01.01.2017) (öffnet in neuem Tab), Gesetzesdatenbank des Fürstentums Liechtenstein
- Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein: Überblick (Stand 31.01.2026) (öffnet in neuem Tab), Wirtschaftskammer Österreich (WKO)
- Beiblatt für österreichische Arbeitnehmer in Liechtenstein (Grenzgänger) (öffnet in neuem Tab), Steuerverwaltung des Fürstentums Liechtenstein
- Merkblatt Lohnsteuer (Februar 2026) mit Anhang Doppelbesteuerungsabkommen (Stand Januar 2026) (öffnet in neuem Tab), Steuerverwaltung des Fürstentums Liechtenstein
- Art. 19 Abs. 1 des Abkommens: Auslegung und Rechtsprechung (BFGjournal 2025/02) (öffnet in neuem Tab), Wirtschaftsuniversität Wien, Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht
Stand September 2026. Richtwerte und Erfahrungswissen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind das Finanzamt, die ÖGK, die liechtensteinische AHV-IV-FAK, das Amt für Gesundheit und das Ausländer- und Passamt. Die Gesetze, Sätze und Formeln hinter dem Rechner stehen auf der Seite Quellen und Rechenwege.