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LiechtensteinStand September 2026

Krankenversicherung für Grenzgänger in Liechtenstein: du, Ehepartner, Kinder

Das Wichtigste

  • Pflicht: Jede in Liechtenstein erwerbstätige Person braucht eine Grundversicherung (OKP). Anmeldung innerhalb von 3 Monaten.
  • Mittlere Prämie 2026 für Erwachsene: 385,70 CHF pro Monat. Der Arbeitgeber zahlt 180,50 CHF dazu, bei Teilzeit im Verhältnis zum Pensum.
  • Kinder bis 16 zahlen keine Prämie und keine Kostenbeteiligung, Jugendliche bis 20 die halbe Prämie.
  • Kostenbeteiligung für Erwachsene: 500 CHF fester Betrag plus 20 % Selbstbehalt bis 900 CHF, zusammen höchstens 1.400 CHF pro Jahr.
  • Wahlrecht: Grenzgänger aus Österreich können sich befreien lassen, wenn sie in Österreich gesetzlich oder gleichwertig versichert sind. Frist 3 Monate, unwiderruflich außer bei einem Arbeitgeberwechsel.
  • Anerkannt ist die Selbstversicherung bei der ÖGK, 2026 565,25 € pro Monat, Ehepartner und Kinder sind mitversichert.

In Liechtenstein gilt das Erwerbsortprinzip auch für die Krankenversicherung: Du arbeitest dort, also versicherst du dich dort. Die Prämie zahlst du selbst an die Kasse, der Arbeitgeber überweist dir seinen Beitrag mit dem Lohn. Bei der mittleren Prämie bleiben dir 205,20 CHF pro Monat, dazu kommt im Krankheitsfall die Kostenbeteiligung. Behandeln lassen kannst du dich trotzdem zu Hause: Mit der Wohnsitzbescheinigung (Formular S1) meldest du dich bei der ÖGK an und bekommst in Österreich Sachleistungen wie jede andere versicherte Person. Geldleistungen wie das Krankentaggeld kommen aus Liechtenstein.

Die Alternative ist die Befreiung. Sie steht Grenzgängern aus Österreich offen, wenn sie in Österreich gesetzlich oder gleichwertig versichert sind. In der Praxis heißt das: Selbstversicherung bei der ÖGK oder eine von der ÖGK geprüfte private Versicherung. Den Antrag stellst du innerhalb von drei Monaten ab Arbeitsbeginn beim Amt für Gesundheit. Die Entscheidung gilt, solange du beim selben Arbeitgeber bleibst. Aus der privaten Versicherung führt kein Weg zurück in die Selbstversicherung.

Für Alleinstehende ist die liechtensteinische Kasse fast immer günstiger. Mit Familie dreht sich das Bild: In Liechtenstein zahlt jede erwachsene Person ihre eigene Prämie, ein nicht erwerbstätiger Ehepartner also die volle Prämie ohne Arbeitgeberbeitrag. In der Selbstversicherung der ÖGK sind Ehepartner und Kinder ohne Aufpreis dabei. Arbeitet dein Partner oder deine Partnerin in Österreich, ist er oder sie dort ohnehin pflichtversichert. Nach der Erfahrung des Grenzgängerverbands werden die Kinder dann dort mitversichert, meist bei der Mutter. Ob jemand als Angehöriger gilt, prüft die ÖGK nach österreichischem Recht.

Der Wegweiser Krankenversicherung führt dich mit wenigen Fragen zur passenden Variante und rechnet die Kosten für deine Familie durch.

Was wir noch nicht sicher wissen

Diese Punkte sind nicht amtlich belegt. Wir schreiben sie dazu, statt sie als Tatsache auszugeben. Weißt du es genauer, sag es uns.

  • Ob befreite Grenzgänger den Arbeitgeberbeitrag von 180,50 CHF trotzdem bekommen, ist nicht amtlich belegt. Frag deinen Arbeitgeber, bevor du dich entscheidest.
  • Dass Kinder beim in Österreich arbeitenden Elternteil mitversichert werden, ist Erfahrungswissen des Grenzgängerverbands. Eine amtliche Bestätigung der Rechtsgrundlage fehlt.

Selbst rechnen

Häufige Fragen

Muss ich mich als Grenzgänger in Liechtenstein krankenversichern?
Ja, grundsätzlich schon. Wer in Liechtenstein arbeitet, braucht dort eine Grundversicherung. Grenzgänger aus Österreich können sich innerhalb von drei Monaten befreien lassen, wenn sie in Österreich gesetzlich oder gleichwertig versichert sind.
Was zahlt der Arbeitgeber zur Krankenkasse?
Der gesetzliche Arbeitgeberbeitrag beträgt 2026 180,50 CHF pro Monat für Erwachsene und 90,25 CHF für Jugendliche, bei Teilzeit im Verhältnis zum Pensum. Er wird mit dem Lohn ausbezahlt.
Wie sind meine Kinder versichert?
In der liechtensteinischen Kasse zahlen Kinder bis 16 keine Prämie. Arbeitet der andere Elternteil in Österreich, sind die Kinder nach der Erfahrung des Grenzgängerverbands dort mitversichert. In der ÖGK-Selbstversicherung sind Kinder und Ehepartner mitversichert.

Passende Rechner und Ratgeber

Quellen

Stand September 2026. Richtwerte und Erfahrungswissen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind das Finanzamt, die ÖGK, die liechtensteinische AHV-IV-FAK, das Amt für Gesundheit und das Ausländer- und Passamt. Die Gesetze, Sätze und Formeln hinter dem Rechner stehen auf der Seite Quellen und Rechenwege.

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