LiechtensteinStand September 2026
Grenzgängermeldebestätigung: der Ausweis für Grenzgänger in Liechtenstein
Das Wichtigste
- Für Staatsangehörige des EWR und der Schweiz mit Wohnsitz im Ausland, die in der Regel täglich an den Wohnort zurückkehren.
- Der Arbeitgeber meldet dich beim Ausländer- und Passamt, spätestens 10 Tage nach Arbeitsbeginn.
- Unterlagen: Gesuch, Formular „Persönliche Angaben“ mit Foto und Unterschrift, Kopie des Arbeitsvertrags, Kopie von Pass oder Personalausweis, Anmeldeformular Krankenversicherung für Pendler aus Österreich.
- Gebühr 60 CHF. Die Bestätigung gilt höchstens 10 Jahre.
- Beim Stellenwechsel wird sie ungültig: zurückgeben, der neue Arbeitgeber meldet neu.
- Seit Juli 2023 gibt es die Bestätigung auch digital als eGMB in der App eID.li.
Liechtenstein gehört zum Europäischen Wirtschaftsraum. Als österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger brauchst du deshalb keine Arbeitsbewilligung, nur die Grenzgängermeldebestätigung, kurz GMB. Sie bestätigt, dass du in Liechtenstein arbeitest und im Ausland wohnst. Anders als in der Schweiz, wo die wöchentliche Heimkehr reicht, verlangt Liechtenstein die tägliche Rückkehr an den Wohnort. Ausnahmen mit wöchentlicher Rückkehr gibt es für die Pflege und Teile des Gastgewerbes.
Die Meldung ist Sache des Arbeitgebers. Er reicht das Gesuch beim Ausländer- und Passamt in Vaduz ein und hat dafür 10 Tage ab deinem ersten Arbeitstag Zeit. Von dir braucht er das ausgefüllte Formular mit Foto und Unterschrift, eine Ausweiskopie und das Anmeldeformular zur Krankenversicherung. Mit diesem Formular beginnt auch die Frist von drei Monaten, in der du dich für die liechtensteinische Krankenkasse oder die Befreiung entscheidest, siehe Krankenversicherung.
Die GMB hängt an der Stelle. Wechselst du den Arbeitgeber, gibst du sie zurück und der neue Arbeitgeber meldet dich neu. Auch ein Umzug gehört gemeldet. Notiere dir das Ablaufdatum: Eine abgelaufene Bestätigung fällt oft erst auf, wenn du sie brauchst. Die Start-Checkliste erinnert dich auf Wunsch rechtzeitig.
Wer keinen EWR- oder Schweizer Pass hat, braucht eine Grenzgängerbewilligung. Sie gilt ein Jahr, ist verlängerbar und muss mindestens 14 Tage vor Arbeitsbeginn beantragt werden (80 CHF, Verlängerung 60 CHF). Und falls du ans Umziehen denkst: Aufenthaltsbewilligungen für Liechtenstein sind kontingentiert und werden verlost. Darum pendeln fast alle, und darum rechnet AlpenNetto für Liechtenstein nur den Grenzgänger-Fall.
Schritt für Schritt
- Arbeitsvertrag unterschreiben. Ohne Vertrag keine Meldung. Kläre dabei gleich 13. Monatslohn, Pensionskasse, Parkplatz und Mobilitätsbonus.
- Unterlagen an den Arbeitgeber geben. Formular „Persönliche Angaben“ mit Foto und Unterschrift, Kopie von Pass oder Personalausweis, Anmeldeformular Krankenversicherung für Pendler aus Österreich.
- Arbeitgeber meldet dich. Beim Ausländer- und Passamt, spätestens 10 Tage nach Arbeitsbeginn. Die Gebühr beträgt 60 CHF.
- Bestätigung erhalten. Als Karte oder digital als eGMB in der App eID.li. Ablaufdatum notieren.
- Krankenversicherung entscheiden. Innerhalb von drei Monaten ab Arbeitsbeginn: liechtensteinische Krankenkasse oder Befreiung mit Versicherung in Österreich.
- Bei Stellenwechsel neu melden. Alte Bestätigung zurückgeben, der neue Arbeitgeber meldet dich neu.
Was wir noch nicht sicher wissen
Diese Punkte sind nicht amtlich belegt. Wir schreiben sie dazu, statt sie als Tatsache auszugeben. Weißt du es genauer, sag es uns.
- Wann das Amt die Bestätigung für fünf und wann für zehn Jahre ausstellt, steht in keiner amtlichen Quelle. Gesichert ist nur die Höchstdauer von 10 Jahren.
Selbst rechnen
Häufige Fragen
- Muss ich die Grenzgängermeldebestätigung selbst beantragen?
- Nein. Die Meldung macht dein Arbeitgeber beim Ausländer- und Passamt, spätestens 10 Tage nach Arbeitsbeginn. Du lieferst Formular, Foto, Ausweiskopie und das Anmeldeformular zur Krankenversicherung.
- Wie lange gilt die Grenzgängermeldebestätigung?
- Höchstens 10 Jahre. Sie ist an die Stelle gebunden: Bei einem Arbeitgeberwechsel wird sie ungültig, du gibst sie zurück und der neue Arbeitgeber meldet dich neu.
- Muss ich jeden Tag nach Hause fahren?
- In der Regel ja. Liechtenstein verlangt die tägliche Rückkehr an den Wohnort. Ausnahmen mit wöchentlicher Rückkehr gibt es für die Pflege und Teile des Gastgewerbes.
Passende Rechner und Ratgeber
Quellen
- Grenzgängermeldebestätigung für EWR-Staatsangehörige (GMB) (öffnet in neuem Tab), Ausländer- und Passamt, Liechtenstein
- Personenfreizügigkeitsgesetz (PFZG) (öffnet in neuem Tab), Gesetzesdatenbank des Fürstentums Liechtenstein
- Gebührenverordnung zum Ausländerrecht (öffnet in neuem Tab), gesetze.li
Stand September 2026. Richtwerte und Erfahrungswissen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind das Finanzamt, die ÖGK, die liechtensteinische AHV-IV-FAK, das Amt für Gesundheit und das Ausländer- und Passamt. Die Gesetze, Sätze und Formeln hinter dem Rechner stehen auf der Seite Quellen und Rechenwege.