LiechtensteinStand September 2026
Kinderzulage Liechtenstein 2026 für Grenzgänger aus Österreich
Das Wichtigste
- Kinderzulage 2026: 310 CHF pro Kind und Monat, 360 CHF ab dem 10. Geburtstag, 360 CHF für jedes Kind bei drei oder mehr Kindern und für Zwillinge ab Geburt.
- Geburtszulage 2.520 CHF, bei Mehrlingen 3.070 CHF je Kind. Alleinerziehendenzulage 120 CHF pro Kind und Monat auf jährlichen Antrag.
- Die Kinderzulage endet mit dem 18. Geburtstag. Eine Ausbildungszulage wie in der Schweiz gibt es nicht.
- Arbeitet nur der Elternteil in Liechtenstein, zahlt Liechtenstein die volle Zulage, und zwar mit dem Lohn über den Arbeitgeber.
- Arbeitet der andere Elternteil in Österreich, zahlt Österreich zuerst (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag). Liechtenstein zahlt die Differenz, einmal im Jahr und nur auf Antrag.
- Der Anspruch auf Nachzahlung erlischt fünf Jahre nach dem Monat, für den die Zulage geschuldet war.
Familienleistungen folgen im EWR festen Vorrangregeln. Ist nur der in Liechtenstein tätige Elternteil erwerbstätig, ist Liechtenstein allein zuständig. Arbeiten beide Eltern, der eine in Liechtenstein und der andere in Österreich, zahlt zuerst der Staat, in dem die Kinder wohnen: Österreich. Weil die liechtensteinische Kinderzulage höher ist als Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag zusammen, bleibt eine Differenz, und die steht dir zu. Viele holen sie nie ab, weil sie niemand automatisch auszahlt.
Ein Beispiel mit zwei Kindern, 4 und 11 Jahre, der andere Elternteil arbeitet in Österreich: Liechtenstein würde 670 CHF pro Monat zahlen, das sind beim Kurs von 1,06 rund 710 €. Österreich zahlt 478,80 €. Die Differenz von rund 231 € pro Monat ergibt im Jahr 2.777 €. Wer das fünf Jahre lang nicht beantragt hat, lässt rund 11.718 € liegen. Mit deinen Zahlen rechnet das der Differenzausgleich-Rechner.
Der Antrag läuft über das Formular 4.2 „Anmeldung Familienzulagen Ausland“ der liechtensteinischen Familienausgleichskasse bei der AHV in Vaduz. Drei Stellen müssen mitwirken: Deine Wohnsitzgemeinde bestätigt unter Ziffer 12 den gemeinsamen Haushalt, dein Arbeitgeber unter Ziffer 16 Eintritt, Pensum und AHV-Beiträge, und das Finanzamt liefert den Nachweis, wie viel Familienbeihilfe Österreich gezahlt hat. Dazu kommen Geburtsurkunden oder ein Auszug aus dem Familienregister. Den Differenzausgleich beantragst du nach Ablauf des Kalenderjahres, am besten gleich im Jänner, und dann jedes Jahr wieder.
Schritt für Schritt
- Familienbeihilfe in Österreich beziehen. Arbeitet der andere Elternteil in Österreich, zahlt Österreich zuerst. Hebe die Mitteilung des Finanzamts über die Höhe auf.
- Formular 4.2 besorgen. „Anmeldung Familienzulagen Ausland“ der liechtensteinischen Familienausgleichskasse, auf ahv.li unter Formulare.
- Gemeinde bestätigen lassen. Ziffer 12: Das Gemeinde- oder Einwohneramt bestätigt den gemeinsamen Haushalt mit den Kindern.
- Arbeitgeber bestätigen lassen. Ziffer 16: Der Arbeitgeber bestätigt Eintritt, Pensum und die AHV-Beiträge.
- Nachweise beilegen. Geburtsurkunden oder Familienregisterauszug und der Nachweis über die Höhe der österreichischen Familienbeihilfe, bei Ablehnung der Ablehnungsbescheid.
- Bei der AHV in Vaduz einreichen. Nach Ablauf des Kalenderjahres, am besten im Jänner. Für frühere Jahre gleich mit beantragen: Nachzahlungen gibt es bis zu fünf Jahre zurück.
- Jedes Jahr wiederholen. Der Differenzausgleich wird jährlich auf Antrag ausbezahlt. Eine Erinnerung im Jänner hilft.
Was wir noch nicht sicher wissen
Diese Punkte sind nicht amtlich belegt. Wir schreiben sie dazu, statt sie als Tatsache auszugeben. Weißt du es genauer, sag es uns.
- Ob die liechtensteinische Kasse den österreichischen Kinderabsetzbetrag (70,90 € pro Kind und Monat) als gleichartige Leistung abzieht, ist nicht amtlich belegt. AlpenNetto rechnet vorsichtig mit Abzug. Ohne Abzug wäre die Differenz entsprechend höher.
- Ob die Kasse je Kind oder je Familie vergleicht, ist ebenfalls offen. AlpenNetto vergleicht je Kind.
Selbst rechnen
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Kinderzulage in Liechtenstein 2026?
- 310 CHF pro Kind und Monat, 360 CHF ab dem 10. Geburtstag. Bei drei oder mehr Kindern und bei Zwillingen sind es 360 CHF für jedes Kind. Die Zulage endet mit dem 18. Geburtstag.
- Was ist der Differenzausgleich?
- Arbeitet ein Elternteil in Liechtenstein und der andere in Österreich, zahlt Österreich die Familienbeihilfe zuerst. Liechtenstein zahlt die Differenz zur höheren liechtensteinischen Kinderzulage, einmal im Jahr und nur auf Antrag mit dem Formular 4.2.
- Kann ich den Differenzausgleich rückwirkend beantragen?
- Ja. Der Anspruch erlischt erst fünf Jahre nach dem Monat, für den die Zulage geschuldet war. Wer bisher nichts beantragt hat, kann also bis zu fünf Jahre nachfordern.
Passende Rechner und Ratgeber
Quellen
- Kinderzulagen (öffnet in neuem Tab), AHV-IV-FAK-Anstalten Liechtenstein
- Differenzausgleich (öffnet in neuem Tab), AHV-IV-FAK-Anstalten Liechtenstein
- Familienzulagengesetz (Fassung 01.01.2026) (öffnet in neuem Tab), Gesetzesdatenbank des Fürstentums Liechtenstein
- Anmeldung Familienzulagen Ausland (Formular 4.2) (öffnet in neuem Tab), AHV-IV-FAK-Anstalten Liechtenstein
- Familienbeihilfe: Höhe 2026 (öffnet in neuem Tab), oesterreich.gv.at
- Familienbeihilfe bei grenzüberschreitenden Sachverhalten (öffnet in neuem Tab), Bundeskanzleramt Österreich
- Urteil C-328/20 (Kommission gegen Österreich), Pressemitteilung (öffnet in neuem Tab), Gerichtshof der Europäischen Union
- Geburtszulagen (öffnet in neuem Tab), AHV-IV-FAK Liechtenstein
- Alleinerziehendenzulagen (öffnet in neuem Tab), AHV-IV-FAK Liechtenstein
Stand September 2026. Richtwerte und Erfahrungswissen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind das Finanzamt, die ÖGK, die liechtensteinische AHV-IV-FAK, das Amt für Gesundheit und das Ausländer- und Passamt. Die Gesetze, Sätze und Formeln hinter dem Rechner stehen auf der Seite Quellen und Rechenwege.