SchweizStand September 2026
Grenzgängerbewilligung G: die Bewilligung für Grenzgänger in der Schweiz
Das Wichtigste
- Für EU/EFTA-Staatsangehörige mit Wohnsitz in Österreich, die mindestens einmal pro Woche an den Wohnort zurückkehren.
- Der Schweizer Arbeitgeber beantragt sie beim Migrationsamt des Arbeitskantons: Arbeitsvertrag, Ausweiskopie, Meldebestätigung, Foto.
- Gültig 5 Jahre bei unbefristetem Vertrag oder einem Vertrag über ein Jahr, sonst für die Vertragsdauer. Verlängerung wieder über den Arbeitgeber.
- Arbeitgeberwechsel, Kantonswechsel und Adressänderungen müssen gemeldet werden.
- Kein Wohnsitz in der Schweiz nötig, keine Anmeldung bei einer Schweizer Gemeinde.
Die Bewilligung G EU/EFTA ist die rechtliche Grundlage für die Arbeit als Grenzgänger. Sie hängt an deinem Wohnsitz in Österreich und am Arbeitsort in der Schweiz. Die frühere Pflicht, in einer Grenzzone zu wohnen, gilt für EU-Bürger nicht mehr; wer mindestens einmal pro Woche nach Hause fährt, erfüllt die Voraussetzung. Für die Steuer gilt ein strengerer Maßstab, siehe Steuern.
Der Ablauf: Du unterschreibst den Arbeitsvertrag, der Arbeitgeber reicht den Antrag beim Kanton ein, nach einigen Wochen liegt die Bewilligung vor. Bis dahin solltest du nicht arbeiten, auch nicht zur Probe. Die Gebühr trägt in der Regel der Arbeitgeber. Für Einsätze bis drei Monate reicht das Meldeverfahren.
Die Bewilligung ist an den Arbeitgeber gebunden; bei einem Stellenwechsel meldet der neue Arbeitgeber den Wechsel. Vorarlberg und Tirol grenzen an St. Gallen und Graubünden, entsprechend sind diese Kantone für die meisten Anträge zuständig. Liechtenstein hat ein eigenes Verfahren ohne Bewilligung: die Grenzgängermeldebestätigung.
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Quellen
- Grenzgänger: Steuern, Sozialversicherung und Fristen (öffnet in neuem Tab), oesterreich.gv.at, Amtshelfer der Republik Österreich
Stand September 2026. Richtwerte und Erfahrungswissen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind das Finanzamt, die ÖGK, der Arbeitskanton und die Schweizer Sozialversicherungen. Die Gesetze, Sätze und Formeln hinter dem Rechner stehen auf der Seite Quellen und Rechenwege.