SchweizStand September 2026
Kündigung in der Probezeit und 13. Monatslohn in der Schweiz
Das Wichtigste
- Es gilt das Schweizer Obligationenrecht, das Arbeitsgesetz und ein allfälliger Gesamtarbeitsvertrag, nicht das österreichische Arbeitsrecht.
- Probezeit 1 Monat, vertraglich bis 3 Monate. Kündigungsfristen danach 1 Monat im ersten Jahr, 2 Monate im zweiten bis neunten Jahr, 3 Monate ab dem zehnten Jahr (vertraglich änderbar).
- Ferien mindestens 4 Wochen (5 Wochen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr), üblich sind 4 bis 5 Wochen.
- Arbeitszeit: gesetzliche Höchstarbeitszeit 45 oder 50 Stunden pro Woche, üblich sind 40 bis 42 Stunden.
- Kein gesetzlicher Mindestlohn auf Bundesebene (einige Kantone haben einen); 13. Monatslohn üblich, aber nicht vorgeschrieben.
- Lohnfortzahlung bei Krankheit nach Dienstjahren (im ersten Jahr 3 Wochen) oder über eine Krankentaggeldversicherung, meist 80 % bis 720 Tage.
Der Arbeitsvertrag untersteht Schweizer Recht. Das heißt weniger Formalismus, aber auch weniger Schutz: Kündigungen brauchen keinen Grund, nur die Frist, und der Kündigungsschutz bei Krankheit ist auf Sperrfristen beschränkt. Überstunden werden mit 25 % Zuschlag bezahlt oder mit Freizeit abgegolten, wenn der Vertrag nichts anderes sagt. In vielen Branchen regelt ein Gesamtarbeitsvertrag Mindestlöhne, Ferien und Fristen.
Beim Lohn lohnt sich der Blick aufs Jahr: 13 Monatslöhne sind üblich, ein 14. gibt es nicht, und der Arbeitgeber zieht seinen Anteil an AHV, ALV und Pensionskasse ab. Wer ein Angebot bewertet, sollte nach dem Pensionskassen-Reglement fragen: Der Arbeitgeberanteil ist oft höher als die gesetzliche Hälfte, das ist ein echter Gehaltsbestandteil.
Beim Ausscheiden hast du Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, auf die Freizügigkeitsleistung der Pensionskasse und, bei Arbeitslosigkeit, auf Leistungen in Österreich. Ein Wechsel innerhalb der Schweiz ist einfach: Der neue Arbeitgeber meldet den Wechsel für die G-Bewilligung.
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Quellen
Erfahrungswissen aus der Praxis, ohne amtliche Einzelquelle.
Stand September 2026. Richtwerte und Erfahrungswissen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind das Finanzamt, die ÖGK, der Arbeitskanton und die Schweizer Sozialversicherungen. Die Gesetze, Sätze und Formeln hinter dem Rechner stehen auf der Seite Quellen und Rechenwege.