Differenzausgleich der Kinderzulage berechnen
Für Grenzgänger mit Kindern in Österreich: Kinderzulage in der Schweiz gegen Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag, pro Kind, pro Jahr und rückwirkend. Beträge 2026.
Ergebnis pro Monat
- Kinderzulage der Schweiz
- 490 CHF = 519 €
- Österreich: Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag
- 479 €
- Differenzausgleich
- 41 €
- Falls der Kinderabsetzbetrag nicht abgezogen wird
- bis 182 €
- Familie gesamt
- 519 € (6.233 € im Jahr)
Die Schweiz zahlt dir rund 41 € pro Monat Differenzausgleich, 487 € im Jahr.
Die Schweiz zahlt dir rund 41 € pro Monat Differenzausgleich, 487 € im Jahr.
| Alter | Kinderzulage der Schweiz | Österreich | Differenz |
|---|---|---|---|
| 4 Jahre | 245 CHF = 260 € | 228 € | 32 € |
| 11 Jahre | 245 CHF = 260 € | 251 € | 8 € |
So beantragst du den Ausgleich
In der Schweiz läuft der Antrag über deinen Arbeitgeber bei dessen Familienausgleichskasse, mit der Bestätigung des Finanzamts über die österreichische Familienbeihilfe. Alle Schritte stehen im Ratgeber Familie, Kinderzulage, Differenz.
So rechnet das Werkzeug
- Beträge 2026 pro Kind und Monat. Österreich: Familienbeihilfe nach Alter samt Geschwisterstaffel, dazu der Kinderabsetzbetrag von 70,90 €. Schulstartgeld, Geburtszulage und Alleinerziehendenzulage sind nicht eingerechnet.
- Liechtenstein: 310 CHF, ab dem 10. Geburtstag 360 CHF, bei drei oder mehr Kindern 360 CHF für jedes Kind, bis zum 18. Geburtstag. Für Zwillinge gelten 360 CHF ab Geburt, das rechnet das Werkzeug nicht automatisch.
- Schweiz: Kinderzulage bis 16, danach Ausbildungszulage bis 25 (St. Gallen 245 und 298 CHF, Graubünden 240 und 290 CHF, sonst das Minimum des Bundes von 215 und 268 CHF). Ab 16 nimmt das Werkzeug eine Ausbildung an.
- Vorrang: Ist nur der Elternteil im Arbeitsstaat erwerbstätig, zahlt der Arbeitsstaat voll. Arbeitet der andere Elternteil in Österreich, zahlt Österreich zuerst und der Arbeitsstaat die Differenz.
- Vorsichtig gerechnet: Der Kinderabsetzbetrag zählt als gleichartige österreichische Leistung mit. Ob die liechtensteinische Familienausgleichskasse ihn abzieht, ist nicht amtlich belegt. Zieht sie ihn nicht ab, ist der Ausgleich um bis zu 70,90 € pro Kind und Monat höher.
- Der Vergleich läuft je Kind. Rechnet die Kasse je Familie, kann der Ausgleich niedriger sein, sobald ein älteres Kind nur noch in Österreich Familienbeihilfe bezieht.
- Nachforderung: je Jahr mit dem damaligen Alter der Kinder, aber mit den Beträgen von 2026. Frühere Jahre hatten zum Teil andere Beträge und Wechselkurse.
Häufige Fragen
- Was ist der Differenzausgleich?
- Arbeitest du in Liechtenstein oder der Schweiz und wohnen deine Kinder in Österreich, sind beide Länder für die Familienleistungen zuständig. Eines zahlt voll, das andere den Unterschied zu seiner höheren Leistung. Weil die Kinderzulage im Arbeitsland meist höher ist als die österreichische Familienbeihilfe, bekommst du diesen Unterschied vom Arbeitsland.
- Wer zahlt zuerst?
- Arbeitet der andere Elternteil in Österreich, zahlt Österreich als Wohnland der Kinder zuerst die Familienbeihilfe und das Arbeitsland die Differenz. Ist nur der Elternteil im Arbeitsland erwerbstätig, zahlt das Arbeitsland die volle Kinderzulage und Österreich gegebenenfalls eine Differenz.
- Wie weit zurück kann ich den Ausgleich beantragen?
- Ansprüche verjähren nach 5 Jahren. Wer den Antrag bisher nicht gestellt hat, kann die Jahre bis dahin nachfordern. Dafür braucht es die Bestätigungen des Finanzamts über die bezogene Familienbeihilfe.