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Schweiz oder Liechtenstein: die zwei Abkommen nicht verwechseln

SteuernArbeitsland: Beide Länder
Die Abkommen ähneln sich im Aufbau, die Grenzgängerregeln sind aber nicht dieselben. Schweiz: Die alte Pauschale von höchstens 3 % Quellensteuer nach Art. 15 Abs. 4 gilt nicht mehr. Österreich besteuert den Lohn und rechnet die tatsächlich in der Schweiz gezahlte Steuer an (Art. 15 und 23). Liechtenstein: Bei privatem Arbeitgeber bleibt die Grenzgängerregel in Art. 15 Abs. 4. Liechtenstein behält höchstens 4 % des Bruttolohns ein, Österreich rechnet an. Lohn aus einer öffentlichen Kasse wird nach Art. 19 nur in Liechtenstein besteuert. Was beide nicht regeln: Krankenkasse, AHV und Pension. Das sind Sozialversicherungsregeln, kein Steuerabkommen. Auch der Wechselkurs der Erklärung ist der amtliche Jahreswert, nicht der Kurs im Gehaltsvergleich. Wenn du unsicher bist, welches Abkommen auf deinen Arbeitgeber passt, schreib Kanton oder Gemeinde und ob die Stelle privat oder öffentlich ist. Keine Lohnzettel und keine Steuernummern posten.

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