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Doppelbesteuerungsabkommen Österreich–Schweiz: was für den Lohn gilt

SteuernArbeitsland: Schweiz
Kurz der Rahmen, den wir im Rechner und in der Steuererklärung verwenden. Das ist keine Beratung, verbindlich sind Finanzamt und die Schweizer Quellensteuerunterlagen. Für unselbstständige Arbeit gelten Art. 15 und Art. 23 des Abkommens Österreich–Schweiz. Die frühere besondere Grenzgängerregelung in Art. 15 Abs. 4, mit pauschal höchstens 3 % Quellensteuer, ist aufgehoben und wird nicht mehr angewendet. Österreich besteuert den Arbeitslohn und rechnet die in der Schweiz tatsächlich einbehaltene Steuer an, höchstens bis zur österreichischen Steuer auf diesen Lohn. Es zählt der Betrag aus Lohnausweis oder Steuerausweis, nicht eine Vergleichspauschale. Die Höhe der Schweizer Quellensteuer hängt vom Kanton und vom Tarif ab. Homeoffice-Tage in Österreich sind steuerlich ein eigener Tätigkeitsstaat. Sie dürfen nicht ungeprüft wie Schweizer Arbeitstage behandelt werden. Die Sozialversicherung folgt eigenen Regeln und steht nicht im Steuerabkommen. Für die Erklärung gilt der amtliche CHF-Umrechnungswert des Jahres, nicht der Kurs aus dem Gehaltsvergleich. Melde die Einkünfte beim Finanzamt und lege monatlich etwas für die Nachzahlung zurück. Was bei euch in der Praxis anders gelaufen ist, schreibt gern dazu.

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